Was meint eigentlich „distressed M&A“
Neben den gewöhnlichen Mergers & Aquisition-Prozessen bei denen Firmen veräußert bzw. zusammen geführt werden, trifft man in letzter Zeit häufiger auf das Wort „distressed M&A“. Den angelsächsischen Begriff „distressed“ (sprichwörtlich: erschüttert, verstört oder unglücklich) kann man hier vielleicht am ehesten mit „notleidend“ deuten.
Im Wesentlichen geht es bei „distressed M&A“ folglich um einen Notverkauf, also die Veräußerung einer Firma aus einer Notsituation folgend. Dies ist neben der fehlenden Finanzierung oft die Illiquidität – also die Zahlungsunfähigkeit der Firma.
Damit ist klar, welche Kompliziertheiten bzw. Probleme sich daraus ergeben:
- Rasche Umsetzung: Wirtschaftlich notleidende Firmen haben in der Regel wenig Zeit zu verlieren. Abläufe wie eine Due Diligence um frisches Kapital oder neue Geldgeber zu finden, müssen also sehr rasch und effektiv abgewickelt werden
- Roter Faden zur Rettung: Hier ist Erfindungsreichtum unter Belastung gefordert- ein tragbares Konzept zum Wiederaufbau des notleidenden Unternehmers ist unabdingbar bei der Suche nach neuem Kapital.
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung: Selbst wenn in derartigen Lagen oft mit der Konkurrenz selbst gesprochen wird, muss äußerste Geheimhaltung sicher gestellt sein. Das gilt vor allem für die eigentlich kostbaren Werte des Unternehmens, wie Patente, Abnehmerliste und spezifisches Unternehmens-Know-How.
- Fortführung der FirmenUnternehmenstätigkeit in der Krisenphase: Auch unter den möglicherweise schwierigen Umständen, muss die Leitung des Unternehmens den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten.
Bei der sich aus der Notsituation ergebenden Due Diligence sind oft virtuelle Datenräume hilfreich und auch unumgänglich. Mehr Informationen dazu bieten die qualifizierten Berater vom Datenraum Anbieter docurex.